Katholischer Pfarreirat für Freiburg gewählt – Konstituierung im November
Foto:Simone Richter
Die Pfarreiratswahl 2025 in Freiburg ist abgeschlossen. Für die am 1. Januar 2026 neu entstehende Pfarrei Freiburg Unsere Liebe Frau liegen nun die vorläufigen Ergebnisse vor.
Insgesamt 60.500 Wahlberechtigte waren aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 6,9 Prozent. Rund 57 Prozent der Wählerinnen und Wähler nutzten die Möglichkeit der Online-Abstimmung, etwa 15 Prozent entschieden sich für die Briefwahl. Statistisch betrachtet war der durchschnittliche Wähler 55 Jahre alt, wobei mit 56 Prozent etwas mehr Männer als Frauen gewählt haben.
Auffällig ist der hohe Anteil wiedergewählter Mitglieder: 43,8 Prozent der neuen Pfarreiräte hatten bereits zuvor ein Mandat in einem Pfarrgemeinderat inne – deutlich mehr als im Durchschnitt der Erzdiözese, wo dieser Anteil bei 29,3 Prozent liegt.
Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter verteilen sich auf sieben Stimmbezirke:
In Freiburg Mitte wurden Daniel Wiedmann, Andrea Schwarz, Dennis Nathem und Clemens Schneider gewählt. Im Stimmbezirk Nord setzten sich Ramóna Dicu, Gisela Koop, Henning Pelz und Matthias Hollerbach durch. Für Freiburg Ost wurden Jonas Fiedler, Regine Peschers, Nicole Bollin und Barbara Henze gewählt. Im Bereich St. Georgen-Hexental vertreten künftig Anita Ukomadu, Stephanie Bohlen, Daniel Schuler und Edith Schütze die Gemeinde. Den Stimmbezirk Nordwest repräsentieren Angela Kaupp, Julius Schach, Darko Lukic und Silvio Scaduto. In der Wiehre-Günterstal wurden Schwester Maris Stella Voss, Steffen Grabisna, Mathias Schattat und Gerhard Eiche gewählt. Für den Südwesten Freiburgs ziehen Bibiana Hildenbeutel, Aleksandra Wilczynski, Thomas Wahl und Claudio Moser in den neuen Pfarreirat ein. Den Stimmbezirk Tuniberg vertreten Maria Strohbach, Bernd Armbruster, Konrad Wernet und Roger Schweisthal.
Der neu gewählte Pfarreirat wird sich im November 2025 konstituieren.
Weitere Informationen zur Wahl sind unter pfarreiratswahl.ebfr.de und auf der Website der neuen Pfarrei kath-freiburg.de zu finden.
Wahlberechtigte können innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Einspruch beim Wahlvorstand einlegen. Dieser ist nur bei erheblichen Verfahrensmängeln oder Mängeln in der Person eines Gewählten zulässig.