Landratsamt Emmendingen verschiebt Sperrfrist für Düngemittel

[LANDKREIS EMMENDINGEN]

Das Landratsamt Emmendingen hat eine Allgemeinverfügung zur Verschiebung der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau erlassen.

Der ursprünglich in der Düngeverordnung festgelegte Verbotszeitraum vom 1. November bis 31. Januar wird für das Gebiet der Städte und Gemeinden Biederbach, Elzach, Emmendingen, Freiamt, Gutach im Breisgau, Sexau, Simonswald, Waldkirch und Winden im Elztal auf den Zeitraum vom 15. November 2025 bis 14. Februar 2026 verschoben.

Die Regelung gilt ausschließlich für die genannten Gemeinden und betrifft Düngemittel mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 1,5 Prozent in der Trockenmasse.

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-emmendingen.de > Aktuelles > Allgemeinverfügungen abrufbar.

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