Kanalsanierung im Industriegebiet Nord: Stadt Freiburg beantwortet Fragen zur Schadensursache
Nach der Zerstörung von Abwasserrohren im Industriegebiet Nord im April 2022 hat die Stadt Freiburg die Fragen des Stadtrats Dr. Wolf-Dieter Winkler (Freiburg Lebenswert) zur Aufklärung der Ursachen beantwortet. Wie Bürgermeister Prof. Dr. Martin Haag mitteilte, ist dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung bekannt, welche Betriebe in die betroffenen Kanäle einleiten. Vor jeder Nutzung müsse eine Genehmigung eingeholt werden. Die Ermittlungen hätten jedoch gezeigt, dass chemisch-biologische Reaktionen durch verschiedene Einleitungen in Kombination entstanden sein könnten, was die Zuordnung des Schadens zu einem einzelnen Verursacher erschwert habe.
Auch zur Frage, ob die Badenova-Tochter BN-Netze frühzeitig auf den Zustand des Kanals hingewiesen hatte, erklärte die Stadt, dass es sich nicht um eine ignorierte Warnung gehandelt habe, sondern um unterschiedliche Einschätzungen zur Priorisierung der Sanierung. Diese Fragen ließen sich nach der inzwischen abgeschlossenen Sanierung nicht mehr eindeutig klären. Zwischen den Beteiligten sei eine Vergleichsvereinbarung geschlossen worden, um rechtliche Risiken auszuschließen.
Zur Forderung nach stärkerer Kontrolle der Einleiter teilte das Dezernat V mit, dass jede Abweichung von häuslichem Abwasser genehmigungspflichtig sei. In den betreffenden Fällen seien Gespräche geführt und bereits abgestimmte Lösungen zur Vorbehandlung umgesetzt worden.
Eine Erhöhung der Abwassergebühren für die Freiburger Haushalte schließt die Stadt aus. Die entstehenden Mehrkosten würden von den Verursachern übernommen. Umweltgefährdende Abwässer seien nicht in den Moosbach gelangt. Zwar sei das umliegende Erdreich an der Schadstelle verunreinigt worden, dieses sei im Zuge der Reparaturarbeiten ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt worden. Eine Grundwasserverunreinigung habe nicht festgestellt werden können.
Zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle in der Zukunft habe der Eigenbetrieb ein Controllingsystem für externe Vertragspartner eingeführt, das Spülungen und Kanalbefahrungen tagesgenau überwache und über ein Warnsystem verfüge. Auf Grundlage dieser Daten erfolge künftig eine schadensbasierte, priorisierte Sanierungsplanung. Akute Fälle seien bereits identifiziert und würden schrittweise behoben.