Urteil im beschleunigten Verfahren nach sexuellem Übergriff

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Ein 69-jähriger Mann ist vom Amtsgericht Freiburg im beschleunigten Verfahren wegen sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Geldauflage von 2500 Euro verurteilt worden.

Der kosovarische Staatsangehörige hatte am Sonntag, 9. November, in der Dampfsauna eines Fitnessstudios im Freiburger Umland eine 42-jährige Frau angesprochen, ihr ungefragt Komplimente gemacht und anzügliche Bemerkungen geäußert. Als die Frau die Sauna verlassen wollte, hielt er sie an der Hand fest, griff ihr in sexueller Absicht an die unbekleidete Brust und versuchte, sie zu küssen. Dabei erlitt die Frau eine Rötung am Hals. Sie konnte sich befreien und informierte das Studiopersonal.

Der Mann, der in der Schweiz lebt und sich für ein Wochenende im Raum Freiburg aufhielt, wurde kurz darauf auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von der Kriminalpolizei Freiburg festgenommen. Bereits am vergangenen Montag, 10. November 2025, erfolgte die Verurteilung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seit dem Jahr 2021 führt die Staatsanwaltschaft Freiburg gemeinsam mit dem Polizeipräsidium und dem Amtsgericht sogenannte besonders beschleunigte Verfahren gemäß §§ 417 ff. StPO durch. Diese kommen zum Einsatz, wenn die Beweislage eine sofortige Verhandlung erlaubt. In 92 Prozent der Fälle erfolgt die Verurteilung noch am Tag der Tat oder am Folgetag.

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