Mehr als 20 Millionen Euro für Feuerwehren im Regierungsbezirk Freiburg
Mehr als 20 Millionen Euro sind im Jahr 2025 für das Feuerwehrwesen im Regierungsbezirk Freiburg bereitgestellt worden. Das Regierungspräsidium Freiburg teilte mit, dass davon rund 17,4 Millionen Euro an die Gemeinden als Träger der Feuerwehren gingen. Bezuschusst wurden vor allem die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie der Neubau und die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Zusätzlich wurde das Feuerwehrwesen im Regierungsbezirk mit rund 2,9 Millionen Euro pauschal gefördert.
Regierungspräsident Carsten Gabbert bezeichnete die 294 Feuerwehren im Regierungsbezirk Freiburg als wichtigen Bestandteil der Gefahrenabwehr und als Garant für die Sicherheit der Bürger. Er dankte den rund 28.000 Feuerwehrangehörigen, die überwiegend ehrenamtlich im Einsatz sind, und würdigte deren Engagement.
Nach Angaben des Regierungspräsidiums wurden 2025 insgesamt 249 Anschaffungen und Projekte mit rund 17,4 Millionen Euro bewilligt. Dazu zählten unter anderem 46 Löschfahrzeuge, zehn Neubauten oder Erweiterungen von Feuerwehrhäusern, acht Rüst- und Gerätewagen, drei Drehleitern, 21 Mannschaftstransportwagen, elf Einsatzleitwagen oder Kommandowagen sowie 25 Netzersatzanlagen für den Betrieb von Feuerwehrhäusern während eines Blackouts. Das Regierungspräsidium verwies zudem darauf, dass das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg in diesem Jahr erstmals Löschfahrzeuge über eine landesweite gemeinsame Beschaffung ausgeschrieben hat. Daran beteiligten sich 16 Städte und Gemeinden aus dem Regierungsbezirk Freiburg, die auf diesem Weg 21 Löschfahrzeuge erhalten und damit Verwaltungsaufwand und Kosten sparen.
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen der Feuerschutzsteuer finanziert. Die Mittel für Projekt- und Pauschalförderung werden den Regierungspräsidien jährlich vom Innenministerium zugewiesen. Über Zuwendungen für Projekte der Landkreise und des Stadtkreises Freiburg entscheiden die Regierungspräsidien, während die Landratsämter Bewilligungsstellen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind. Daneben erhalten Kommunen über die Landratsämter eine pauschale Landeszuwendung pro Feuerwehrangehörigem der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und pro Jugendfeuerwehrangehörigem in Höhe von 45 Euro.