Polizei Baden-Württemberg startet landesweiten Praxischeck für den Taser

Die Polizei Baden-Württemberg beginnt am Freitag, 16. Januar 2026, eine auf zwei Jahre angelegte Testphase für den Einsatz sogenannter Taser im Streifendienst. Ziel des Pilotprojekts ist es zu prüfen, ob das Distanz-Elektroimpulsgerät als ergänzendes Einsatzmittel für die Polizei in der Fläche geeignet ist. Im ersten Jahr wird dabei das Modell „Taser 7“ des Herstellers AXON erprobt.
Zum Auftakt des Projekts in Umkirch betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, dass die Stärkung der Polizei in Baden-Württemberg seit Jahren konsequent vorangetrieben werde. Dazu gehörten eine moderne technische Ausstattung, erweiterte rechtliche Möglichkeiten und zusätzliches Personal. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte seien täglich mit gefährlichen Einsatzlagen konfrontiert und benötigten daher die bestmögliche Ausrüstung. Der Taser könne insbesondere in statischen Einsatzsituationen ein wirksames Mittel sein. Bereits seit 2007 seien Spezialeinheiten in Baden-Württemberg mit Tasern ausgestattet, nun solle geprüft werden, ob moderne Geräte auch im regulären Streifendienst praxistauglich seien. Entscheidend sei dabei, dass die Erfahrungen der Einsatzkräfte selbst in die Bewertung einfließen.
Im Rahmen des Pilotprojekts werden 40 Taser-Geräte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg eingesetzt. Getestet wird das Einsatzmittel in den Polizeirevieren Freiburg-Nord und Freiburg-Süd für den städtischen Raum sowie in den Revieren Titisee-Neustadt und Weil am Rhein für den ländlichen Bereich. Zusätzlich kommt der Taser bei einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit des Polizeipräsidiums Einsatz zum Einsatz. Projektleiter Uwe Oldenburg, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Freiburg, erklärte, man wolle die Anwendung im Alltag des Streifendienstes realistisch erproben und die Ergebnisse anschließend sorgfältig auswerten. Dabei würden auch Erfahrungen anderer Polizeibehörden berücksichtigt.
Der Einsatz von Tasern ist in Baden-Württemberg seit dem 1. März 2007 rechtlich zulässig. Bislang werden sie ausschließlich von Spezialeinheiten genutzt. Seit der Einführung kam es landesweit zu 86 Einsätzen. Taser gelten vor allem in statischen Lagen als geeignetes Einsatzmittel. Für hochdynamische Messerangriffe aus kurzer Distanz seien sie jedoch ungeeignet, hier bleibe die Schusswaffe nach Einschätzung des Innenministeriums das sicherste Mittel zum Schutz von Einsatzkräften und Dritten.
Technisch funktionieren Taser, indem zwei mit Widerhaken versehene Elektroden abgefeuert werden, die über dünne Drähte mit dem Gerät verbunden sind. Über diese werden elektrische Impulse mit hoher Spannung und geringer Stromstärke übertragen, wodurch die getroffene Person vorübergehend handlungsunfähig werden soll, ohne schwere Verletzungen zu verursachen.
Nach Abschluss der ersten einjährigen Testphase ist für den Sommer 2026 die Beschaffung und Erprobung eines zweiten Taser-Modells vorgesehen. Nach rund zwei Jahren soll die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg beide Modelle sowie den Einsatz des Tasers insgesamt wissenschaftlich evaluieren und eine fundierte Empfehlung für das weitere Vorgehen aussprechen.