Müllgebührenbescheide für 2026 werden Ende Januar verschickt
Ende Januar erhalten alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen im Landkreis Emmendingen Post von der Abfallwirtschaft des Landratsamtes. In den Briefkästen liegt dann der Müllgebührenbescheid für das Jahr 2026. Der Versand der Bescheide erfolgt per Post am Montag, 26. Januar 2026. Mieter bekommen keinen eigenen Gebührenbescheid, da die Müllgebühren über die Nebenkostenabrechnung mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung abgerechnet werden.
Die im Gebührenbescheid ausgewiesenen Müllgebühren sind in einem Betrag bis zum 1. März 2026 zu begleichen. Die für dieses Jahr geltenden Gebühren sind sowohl im Bescheid selbst als auch im Internet veröffentlicht. Änderungen bei Müllbehältern, die erst nach dem 27. November 2025 bei der Abfallwirtschaft beantragt wurden, konnten im Jahresbescheid nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen wird Anfang Februar ein Änderungsbescheid mit einer entsprechenden Nachforderung oder Gutschrift verschickt.
Mit den Müllgebühren werden zahlreiche Leistungen der Abfallwirtschaft finanziert. Dazu gehören die regelmäßige Leerung der grauen Tonne im zweiwöchigen Rhythmus sowie die wöchentliche Abfuhr in den Monaten Juli und August. Ebenfalls enthalten sind die Nutzung der Recyclinghöfe und Grünschnittplätze, die Schadstoffsammlung, die Sperrmüll- und Schrottabfuhr sowie die Abholung von Kühlgeräten. Auch der jährliche Abfallkalender ist Teil des Leistungspakets. Zusätzlich berechnet werden dagegen Leistungen wie die Lieferung oder Abholung von Müllbehältern bei einem Tonnenwechsel sowie die offiziellen Müllsäcke, die im Handel und im Landratsamt erhältlich sind.
Nicht über die Müllgebühren finanziert werden die Abholung der Papiertonnen, die Entsorgung der Gelben Säcke sowie die Leerung der Glascontainer. Diese Leistungen erfolgen über privatwirtschaftlich organisierte Rücknahmesysteme des Handels für Verkaufsverpackungen.
Die Abfallwirtschaft des Landratsamtes weist darauf hin, dass es erfahrungsgemäß in den ersten Tagen nach dem Versand der Müllgebührenbescheide zu einem erhöhten Aufkommen an Rückfragen kommt. Dadurch kann die telefonische Erreichbarkeit vorübergehend eingeschchränkt sein.