Kostenfreie Steuerbescheinigung für Rentner
Viele Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Für diesen Zweck stellt die gesetzliche Rentenversicherung die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ zur Verfügung. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Angaben, die für die Steuererklärung benötigt werden. Dazu zählen unter anderem die im vergangenen Kalenderjahr gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Höhe der ausgezahlten Rente.
Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefordert haben, erhalten die Bescheinigung im Jahr 2026 automatisch. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ erstmals benötigt, kann sie unkompliziert über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Der entsprechende Service ist unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung erreichbar.
Ob im Einzelfall eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, kann die Deutsche Rentenversicherung nicht beurteilen. Verbindliche Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.
Weitere Hinweise zum Thema Steuerrecht für Versicherte und Rentner enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“, die auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden kann.