Pflichtumtausch von Führerscheinen wird fortgesetzt
Der Pflichtumtausch von Führerscheinen ohne Ablaufdatum wird weiter fortgesetzt. Betroffen sind Führerscheine, die je nach Ausstellungsjahr schrittweise in einen neuen EU-Kartenführerschein mit Ablaufdatum umgetauscht werden müssen. Aktuell betrifft dies Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004. Für Inhaber eines unbefristeten EU-Kartenführerscheins aus diesem Zeitraum endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2027.
Hintergrund der Umtauschaktion ist eine EU-Richtlinie, nach der Führerscheine künftig europaweit einheitlich und fälschungssicher gestaltet sein sollen. Die neu ausgestellten Führerscheine im Scheckkartenformat sind jeweils 15 Jahre gültig. Kartenführerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007 müssen bis zum 19. Januar 2028 umgetauscht werden, Führerscheine aus dem Jahr 2008 bis zum 19. Januar 2029, aus dem Jahr 2009 bis zum 19. Januar 2030, aus dem Jahr 2010 bis zum 19. Januar 2031, aus dem Jahr 2011 bis zum 19. Januar 2032 sowie Führerscheine aus den Jahren 2012 bis zum 18. Januar 2013 bis spätestens 19. Januar 2033.
Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, gilt eine Sonderregelung. Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Für den Umtausch wenden sich Bürger an ihre jeweilige Ortsverwaltung. Personen mit Wohnsitz in Emmendingen werden gebeten, sich direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Emmendingen zu wenden.