Hinweise zur Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger
Die Stadt Breisach am Rhein erinnert an die bestehende Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger bei Schnee- und Eisglätte. Nach der geltenden Satzung sind die an Grundstücke angrenzenden Gehwege sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig zu räumen und zu streuen, damit Fußgänger diese jederzeit sicher nutzen können.
Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass eine ausreichend breite Gehfläche entsteht und Glätte wirksam beseitigt wird. Bei anhaltender Witterung oder erneuter Glättebildung müssen die Arbeiten wiederholt werden. Zum Streuen dürfen ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Auftauende Streumittel wie Streusalz sind nicht erlaubt, da sie Umwelt, Pflanzen, Tiere und Bausubstanz schädigen.
Die Stadtverwaltung bittet um gewissenhafte Beachtung der Regelungen im Interesse der allgemeinen Sicherheit.