Bundesverwaltungsgericht bestätigt Gewässerausbau in Dietenbach
Die Klage eines Umweltverbands gegen den Gewässerausbau im neuen Stadtteil Dietenbach wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Der Ausbau dient Hochwasserschutz und Wohnraumschaffung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. Februar 2026 die Klage eines Freiburger Umweltverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Gewässerausbau im neuen Stadtteil Dietenbach abgewiesen. Damit ist der Gewässerausbau rechtmäßig und kann fortgesetzt werden.
Der Gewässerausbau ist Teil eines umfassenden Plans, der sowohl den dringend benötigten Wohnraum in Freiburg schaffen als auch den Hochwasserschutz für die Bewohner*innen des neuen Stadtteils und angrenzenden Gemeinden gewährleisten soll. Diese Entscheidung folgt bereits der vorherigen Bestätigung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Baubürgermeister Martin Haag äußerte sich erfreut über das Urteil: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Sie beweist einmal mehr, dass die Verwaltung ihre Arbeiten unter Beachtung aller ökologischen Rahmenbedingungen vorbereitet.“ Haag betonte zudem den dringenden Wohnraumbedarf der Stadt und den umsichtigen Umgang mit ökologischen Anforderungen, einschließlich Hochwasser- und Artenschutz.
Die Leiterin des Rechtsamtes, Sabine Recker, fügte hinzu: „Wir freuen uns, dass wir das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen haben. Das Urteil bestätigt, dass wir eine zukunftsgerichtete rechtskonforme Lösung gefunden haben, die Hochwasserschutz gewährleistet, aber auch Wohnungsbau ermöglicht.“
Mit dem Gewässerausbau werden zudem Flächen ökologisch aufgewertet und renaturiert, was zur Verbesserung der Umweltbedingungen in der Region beiträgt.