Gundelfingen ändert Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Der Gemeinderat von Gundelfingen hat am 26. März 2026 eine Satzungsänderung zur Erhebung von Grund- und Gewerbesteuer beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gundelfingen hat am 26. März 2026 eine Satzung zur 1. Änderung der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen. Diese Entscheidung basiert auf den rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung sowie den entsprechenden Kommunalabgabengesetzen für Baden-Württemberg.
Die neue Regelung tritt in Kraft, um die finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde zu optimieren. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden mit dieser Änderung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die ursprüngliche Hebesatzsatzung wurde bereits am 21. November 2024 beschlossen.
Die Satzung wird in den kommenden Tagen veröffentlicht und ist für alle betroffenen Steuerzahler von Bedeutung. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Gundelfingen verfügbar.