Gundelfingen ändert Vergnügungssteuersatzung
Der Gemeinderat von Gundelfingen hat am 26. März 2026 eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen.
Am Donnerstag, 26. März 2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gundelfingen eine Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Diese Änderung betrifft die Erhebung einer Vergnügungssteuer und folgt auf die erste Änderung, die am 30. März 2023 in Kraft trat.
Die neue Satzung beruht auf den rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie dem Kommunalabgabengesetz des Landes. Die ursprüngliche Vergnügungssteuersatzung wurde am 28. September 2017 erlassen und wird durch diese Anpassung aktualisiert, um den aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Mit dieser Maßnahme möchte die Gemeinde Gundelfingen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung der Vergnügungssteuer anpassen und somit die finanzielle Basis der Gemeinde stärken.