Jugendschutzkontrollen im Handel
Mehrfach Spirituosen an Jugendliche verkauft

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Das Amt für öffentliche Ordnung hat am Dienstag, 22. April 2025, erneut kontrolliert, ob in Freiburg die Vorgaben zum Jugendschutz eingehalten werden. Anlass der aktuellen Überprüfung waren unter anderem Hinweise, dass Jugendliche an einzelnen Verkaufsstellen Zigaretten oder E-Zigaretten kaufen können. Im Fokus standen fünf Betriebe, darunter vier Supermärkte und ein Kiosk.
Eine 17-jährige städtische Auszubildende hatte sich dazu bereit erklärt, als Testperson bei der Kontrollaktion mitzumachen. Die Eltern der Jugendlichen hatten im Vorfeld der Aktion zugestimmt. Die Teilnahme war freiwillig, zwei Begleitpersonen des Amts für öffentliche Ordnung waren jederzeit in ihrer Nähe.
Ergebnis der Kontrollen: Drei der fünf Betriebe haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Die Geschäfte, über die es zuletzt Beschwerden gegeben hatte, haben sich richtig verhalten. Bei den drei registrierten Verstößen hat das Verkaufspersonal Spirituosen an die 17-Jährige verkauft, ohne nach dem Alter oder nach dem Ausweis zu fragen. In einem Fall war der Kassenmitarbeiter selbst noch minderjährig.
Für die Verkäufer wird nun die Einleitung von Bußgeldverfahren geprüft. Direkt vor Ort wurde außerdem ein Sensibilisierungsgespräch geführt.
Der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg sieht für diese Verstöße im Regelfall eine Geldbuße von 300 Euro vor. Das Amt für öffentliche Ordnung wird in einigen Wochen weitere Betriebe kontrollieren.