Mehrere Verstöße bei E-Scooter-Kontrolle in Freiburg festgestellt

Foto:Bastian Kroll
Am vergangenen Sonnabendvormittag, 28. Februar 2026, hat die Verkehrspolizeiinspektion Freiburg für rund 75 Minuten eine gezielte Kontrolle von Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, durchgeführt. Dabei stellten die Beamten mehrere Verstöße gegen geltende Vorschriften fest.
Zunächst wurde ein 14-Jähriger angehalten, der auf seinem E-Scooter einen Freund mitführte. Da das Mitnehmen einer weiteren Person unzulässig ist, untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Der Jugendliche muss mit einem Verwarngeld rechnen.
Kurz darauf kontrollierte die Polizei zwei 13-Jährige, die jeweils einen E-Scooter führten. Einer der beiden hatte zusätzlich ein weiteres Kind auf dem Fahrzeug. Da das gesetzliche Mindestalter für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen bei 14 Jahren liegt, wurden die E-Scooter beschlagnahmt. Die Eltern wurden aufgefordert, die Fahrzeuge bei der Polizei abzuholen. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Neben einer Geldbuße droht jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Hinzu kommen Gebühren für die Beschlagnahme und den Transport der Fahrzeuge.
Im weiteren Verlauf kontrollierten die Beamten eine 16-Jährige. Sie war mit einem E-Scooter unterwegs, für den am letzten Tag des Versicherungsjahres 2025 noch kein Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen worden war. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen die Jugendliche sowie ihre Mutter wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Über die Strafbemessung entscheidet die Staatsanwaltschaft Freiburg.
Die Verkehrspolizei weist darauf hin, dass mit dem 1. März 2026 das neue Versicherungsjahr beginnt. Die aktuellen Versicherungsplaketten sind an schwarzen Zahlen und Buchstaben zu erkennen. Angesichts der Anzahl und Art der Verstöße zeigten sich die Beamten überrascht. Auch künftig will die Verkehrspolizei Freiburg verstärkt Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen durchführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.