Asiatische Hornisse: Melde- und Entfernungspflicht entfällt

Die Asiatische Hornisse ist in Freiburg nicht mehr melde- und entfernungspflichtig. Grundstückseigentümer sollten jedoch aktiv werden, um die Art einzudämmen.

Die Asiatische Hornisse, die seit 2014 in Baden-Württemberg verbreitet ist, gilt mittlerweile als etablierte Art. Daher entfällt die Melde- und Entfernungspflicht gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde. Die Stadt Freiburg bleibt jedoch für Nester auf öffentlichen Flächen zuständig.

Grundstückseigentümer sind aufgefordert, die Hornisse aktiv zu bekämpfen, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen. Hierbei sollten sie die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg informieren, um die Ausbreitung im Blick zu behalten. Die Behörde bietet zudem Handlungsempfehlungen und eine Liste von Fachbetrieben zur fachgerechten Entfernung der Nester an.

Für Nester auf öffentlichen Flächen können Bürger ein Foto und den genauen Standort per E-Mail an die Stadt melden. Zuständig sind das Garten- und Tiefbauamt für Spielplätze, das Forstamt für Waldspielplätze und das Immobilienmanagement für Schulhöfe und städtische Kitas.

Bei der Begegnung mit einem Nest ist es wichtig, Abstand zu halten. Die Asiatische Hornisse ist in der Regel nicht aggressiv, kann jedoch bei Bedrohung stechen. Allergische Reaktionen sind selten.

Die Hornisse baut zwei Arten von Nestern: das kleine Gründungsnest im Frühjahr und größere Sekundärnester im Sommer, die bis zu einem Meter Durchmesser erreichen können. Die Entfernung des Gründungsnests ist besonders wichtig, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Vor der Entfernung eines Nests sollte sichergestellt werden, dass es sich um die Asiatische Hornisse handelt. Diese ist kleiner als die heimische Hornisse und hat eine schwarze Grundfärbung mit wenigen gelben Binden. Weitere Informationen zur Identifikation und zur Asiatischen Hornisse sind auf der Webseite der Stadt Freiburg verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Freiburg

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