Regierungspräsidium bestätigt Social Media Auftritt der Stadt Freiburg
Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Social Media Aktivitäten des Oberbürgermeisters geprüft und keine Beanstandungen festgestellt.
Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) zu den Social Media Aktivitäten der Stadtverwaltung liegt vor. Anlass für die Überprüfung waren Bedenken, die in einer Presseanfrage bezüglich zweier Posts auf dem Instagramkanal des Oberbürgermeisters geäußert wurden.
In den fraglichen Beiträgen ist Oberbürgermeister Horn beim Besuch des Roten Kreuzes Freiburg sowie bei der Begleitung des Kältebusses des DRK zu sehen. Das RP hat sich daraufhin einen Gesamteindruck über den Social Media Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang 2026 verschafft und kam zu dem Ergebnis, dass die Beiträge einen Bezug zu den Aufgaben der Stadt Freiburg aufweisen.
Die Behörde bestätigte, dass die untersuchten Posts, die am 28. Januar und 3. Februar 2026 veröffentlicht wurden, keine unzulässige Wahlwerbung darstellen und nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Damit wird die Linie der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bekräftigt.
Social Media hat sich mittlerweile zu einem wesentlichen Kommunikationskanal in der modernen Verwaltungskommunikation entwickelt. Die Stadt Freiburg erfüllt ihren staatlichen Informationsauftrag auch über diese Plattformen, um Entscheidungen und Hintergründe der Stadtverwaltung transparent zu vermitteln.
Diese Form der Verwaltungskommunikation ist inzwischen in vielen deutschen Kommunen sowie in der Landes- und Bundesverwaltung gängige Praxis.