Landkreis startet Antrag für Landschaftspflegegeld 2026
Rund 1.100 Betriebe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhalten derzeit Post zum Landschaftspflegegeld. Anträge sind ab 16. Mai online möglich, Frist ist der 8. Juli 2026.
Landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald können ab Mitte Mai das Landschaftspflegegeld für 2026 beantragen. Das Landratsamt informiert derzeit rund 1.100 Betriebe per Post über die Förderung. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 8. Juli 2026.
Der digitale Antrag ist ab kommenden Samstag, 16. Mai 2026, auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/landschaftspflegegeld abrufbar. Ein Antrag in Papierform ist ebenfalls möglich. Gefördert werden Grünlandbetriebe und Weidegemeinschaften im Berggebiet sowie in den benachteiligten Gebieten der Vorbergzone, also in Teilen des Schwarzwalds, des Kaiserstuhls und des Markgräflerlands.
Das Landschaftspflegegeld ist nach Angaben des Landkreises eine Besonderheit im Breisgau-Hochschwarzwald. Gemeinsam mit 28 Gemeinden unterstützt der Landkreis damit Betriebe, die zur Pflege der Kulturlandschaft beitragen. Diese sei auch für den Tourismus von Bedeutung. Für die Auszahlung stehen in diesem Jahr 560.000 Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte vom Landkreis und von den Standortgemeinden getragen werden.
Einen Antrag stellen können Betriebe mit mehr als einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Auch Betriebe, die kein Schreiben erhalten haben, können einen Antrag einreichen. Voraussetzung ist eine Unternehmensnummer des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald oder der Stadt Freiburg. Gefördert wird die Bewirtschaftung von Grünland-, Ackerfutter- und Weideflächen im Fördergebiet, das der Gebietskulisse der Ausgleichszulage Landwirtschaft entspricht.
Als Stichtag für Betriebs- und Flächenangaben gilt der 15. Mai 2025. Das gilt auch bei späteren Hofübergaben. Mit schriftlicher Zustimmung des Hofübergebers kann auch der aktuelle Bewirtschafter den Antrag stellen. Das Verfahren ist digitalisiert, eine Antragstellung auf Papier bleibt aber möglich.
Für Fragen bietet das Landratsamt eine telefonische Beratung an. Ansprechpartnerin ist Ariane Dömeland vom Fachbereich Wirtschaft und Klima, erreichbar unter der Telefonnummer 0761/2187-5311 oder per Mail an ariane.doemeland@lkbh.de. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in Freiburg und Titisee-Neustadt möglich.
Quelle: Pressemitteilung der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald