Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Emmendingen wiederbestellt

[LANDKREIS EMMENDINGE]

Landrat Hanno Hurth hat Claus Liebing und Mirco Bahr als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für den Landkreis Emmendingen wiederbestellt. Die Bestellungsurkunden überreichte Hurth am Dienstag, 12. Mai 2026. Claus Liebing setzt seine Tätigkeit ab Freitag, 1. Mai, Mirco Bahr ab Montag, 1. Juni, fort.

Claus Liebing ist für den Kehrbezirk Landkreis Emmendingen Nr. 04 zuständig. Dieser umfasst Endingen-Stadt mit den Ortsteilen Amoltern, Kiechlinsbergen und Königschaffhausen, einen Anteil von Forchheim sowie Jechtingen und Leiselheim.

Mirco Bahr betreut den Kehrbezirk Landkreis Emmendingen Nr. 01. Dazu gehören ein Anteil der Stadt Emmendingen, die Ortsteile Kollmarsreute, Maleck, Wasser und Windenreute sowie Freiamt ohne die Mundinger Höfe.

Beide Schornsteinfeger üben ihre Tätigkeit für weitere sieben Jahre in ihren bisherigen Kehrbezirken aus. Die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist auf diesen Zeitraum befristet. Danach wird die Stelle neu ausgeschrieben. Landrat Hanno Hurth dankte Claus Liebing und Mirco Bahr für ihre Bereitschaft, das Amt für weitere sieben Jahre zu übernehmen.

Dass Schornsteinfeger als Glücksbringer gelten, geht auf ihre frühere Bedeutung beim Schutz vor Bränden zurück. Früher waren Gebäude wegen dichter Bebauung und Konstruktionen aus Holz und Lehm besonders leicht entzündlich. Deshalb galt es als Glück, wenn es zwischen den jährlichen Besuchen des Schornsteinfegers nicht gebrannt hatte.

Die traditionelle Uniform mit Zylinder tragen Schornsteinfeger heute meist nur noch zu besonderen Anlässen. Die schwarze Arbeitskleidung ist beim Fegen jedoch weiterhin zweckmäßig. Ursprünglich war der Zylinder den Meistern vorbehalten, während andere Schornsteinfeger lediglich eine schwarze Mütze trugen.

Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks wird zwischen freien und hoheitlichen Tätigkeiten unterschieden. Zu den freien Tätigkeiten gehören privatwirtschaftliche Leistungen wie Messen, Reinigen und Überprüfen von Feuerstätten sowie Energie- und Förderberatungen. Die Preise unterliegen dabei dem freien Wettbewerb.

Hoheitliche Tätigkeiten dürfen ausschließlich von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern ausgeführt werden. Dazu zählen die Feuerstättenschau, die Ausstellung und Änderung des Feuerstättenbescheids, das Führen des Kehrbuchs sowie Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben dienen der Brandverhütung und Gefahrenabwehr. Dafür gelten bundesweit einheitliche, gesetzlich festgelegte Gebühren.

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