Kirchzarten legt Pläne für Gewerbegebiet Fischerrain III öffentlich aus
Die Gemeinde Kirchzarten startet die Offenlage zum Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Fischerrain III. Unterlagen können vom 8. Juni bis 10. Juli 2026 eingesehen werden.
Die Gemeinde Kirchzarten legt den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „GE Fischerrain III“ öffentlich aus. Die Offenlage nach dem Baugesetzbuch läuft von Montag, 8. Juni 2026, bis einschließlich Freitag, 10. Juli 2026.
In diesem Zeitraum können die Planunterlagen eingesehen werden. Parallel dazu werden die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Grundlage ist die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB.
Nach Angaben der Gemeinde stehen mehrere Dokumente zur Verfügung, darunter der Bekanntmachungstext, die Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung, die Planzeichnung im Maßstab 1:1.000, die Bebauungsvorschriften, die Begründung sowie der Umweltbericht mit Anlagen. Ebenfalls veröffentlicht sind eine schalltechnische Untersuchung und weitere fachliche Unterlagen.
Mit der Offenlage geht das Verfahren für die Entwicklung des Gewerbegebiets in die nächste öffentliche Beteiligungsrunde. Die eingegangenen Stellungnahmen sollen anschließend in die weitere Abwägung einfließen.