Landkreis ruft zur Teilnahme am ELR-Programm 2027 auf

Für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum können bis 30. September 2026 Anträge über die Kommunen eingereicht werden. Im Fokus stehen Innenentwicklung, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.

[LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD]

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat auf die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2027 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) hingewiesen. Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg soll die Strukturen in ländlichen Kommunen stärken und weiterentwickeln.

Im Mittelpunkt stehen die Förderschwerpunkte Innenentwicklung und Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Gefördert werden unter anderem investive Vorhaben, die vorhandene Bausubstanz nutzen, innerörtliche Flächen aktivieren, die Versorgung sichern, Arbeitsplätze schaffen und Ortskerne beleben. Zugleich soll das Programm dazu beitragen, den Flächenverbrauch zu verringern und Kommunen an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Bei Neubauprojekten in den Bereichen Innenentwicklung und Wohnen, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen gelten besondere Vorgaben: Sie sind grundsätzlich nur förderfähig, wenn überwiegend ressourcenschonende Baustoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe, etwa Holz, als wesentliche Tragwerkskonstruktion eingesetzt werden. In diesem Fall erhöht sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Vereine, Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. Gefördert werden nur Projekte, deren bauliche Umsetzung im Jahr 2027 beginnt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor der Programmentscheidung ist nicht zulässig.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind über die Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 einzureichen. Der Landkreis empfiehlt eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Kommune, da dort in der Regel interne Fristen für die Prüfung und Priorisierung der Anträge gelten.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Antragsverfahren stellt das ELR-Team des Landkreises im Internet unter www.lkbh.de/elr sowie telefonisch unter 0761/2187-5317, 0761/2187-5311 oder 0761/2187-5302 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

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