Waldbrandgefahr in Freiburg erreicht höchste Gefahrenstufe

Pressemitteilung vom 23. Juni 2026 Waldbrandgefahr in den nächsten Tagen auf höchster Gefahrenstufe Offenes Feuer und Rauchen im Wald sind verboten. Ebenso ist jegliches Grillen – auch an

[FREIBURG IM BREISGAU]

Die Waldbrandgefahr in Freiburg steigt in den kommenden Tagen weiter an. Nach Angaben der Stadt Freiburg sagt der Deutsche Wetterdienst für Donnerstag und Sonnabend die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe 5 voraus. Auch wenn die Gefahr zwischenzeitlich auf die zweithöchste Stufe 4 sinken sollte, bleibe die Lage extrem angespannt.

Bis auf Weiteres ist deshalb das Grillen an den Grillstellen im Stadtwald, an den vom Forstamt vermieteten Hütten sowie in der Grillzone am Opfinger See verboten. Offenes Feuer und Rauchen im Wald sind ebenfalls verboten. Wer einen Waldbrand bemerkt, soll sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 oder die Polizei unter 110 informieren.

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Das Forstamt Freiburg und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz bitten alle Waldbesucher weiterhin um größte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Dank des besonnenen Verhaltens der Bevölkerung seien bisher noch keine Vegetationsbrände entstanden. Damit dies so bleibt, sei die Einhaltung der Regeln besonders wichtig.

Rauchen und offenes Feuer sind im Wald sowie in einem Abstand von 100 Metern zum Wald außerhalb eingerichteter Grillstellen grundsätzlich verboten. Grundlage ist § 41 des Landeswaldgesetzes. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können von Förstern, Polizei und Vollzugsdienst geahndet werden. Dafür können Verwarnungs- und Bußgelder erhoben werden. Eine Gefahr geht auch von achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen aus.

Bei einem Waldbrandgefahrenindex von 5 ist im Stadtwald jegliches offenes Feuer verboten. Dies gilt neben dem Rauchverbot auch für das Grillen an den offiziellen Grillstellen sowie für die Nutzung von Kerzen, Fackeln oder Lampen mit offener Flamme. In Grün- und Parkanlagen sind Feuermachen und Grillen an den offiziellen Grill- und Feuerstellen sowie in den Grillzonen bereits ab Waldbrand- oder Graslandfeuergefahr der Stufe 4 verboten. Außerhalb der offiziellen Grill- und Feuerstellen sowie Grillzonen ist Feuermachen in Grünanlagen und im Wald generell nicht erlaubt. Informationen zu den Grillregeln gibt es unter www.freiburg.de/grillen.

Auch Autofahrer sollen wegen der angespannten Lage vorsichtig sein. Zufahrtswege in die Wälder dürfen nicht blockiert werden. Pkw dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Sie sollen nicht auf trockenem Bodenbewuchs, laubbedeckten Flächen oder trockenem Gras stehen, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation entzünden können.

Die Feuerwehr Freiburg weist darauf hin, dass Waldbrände meist von Menschen verursacht werden. Die strikte Einhaltung der Waldregeln helfe, Brände zu verhindern. Zunehmend stellten Feuerwehr, Forst- und Umweltbehörden zudem fest, dass Freizeitflächen in der Natur, auch im Wald, vermüllen. Dies erhöhe die Brandlast und erschwere die Bekämpfung eines Brandes, zumal nach langer Trockenheit die Wasserressourcen knapp seien.

Für eine schnelle Brandbekämpfung ist eine genaue Ortsbeschreibung wichtig. Hilfreich sind nach Angaben der Feuerwehr die Rettungspunkte des Forstamtes, allgemein bekannte Parkplätze, Namen von Waldwegen sowie Wegweiser von Wanderwegen oder Mountainbikestrecken.

Die Feuerwehr Freiburg befasst sich seit 2012 intensiv mit Vegetationsbränden und hat gemeinsam mit dem Forstamt einen Einsatzplan abgestimmt. Unterstützung kam dabei vom Waldbrandexperten Johann Georg Goldammer von der Universität Freiburg. In den vergangenen Jahren hat die Feuerwehr nach eigenen Angaben in Ausbildung und Ausstattung für Waldbrände investiert. Die Abteilungen Waltershofen und Kappel der Freiwilligen Feuerwehr sind als Sondereinheiten speziell trainiert.

Die Vorhersage des Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienstes für Baden-Württemberg ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: Stadt Freiburg im Breisgau

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