Mann nach exhibitionistischen Handlungen am Baggersee verurteilt

[NEUENBURG-STEINENSTADT]

Ein 54 Jahre alter Mann ist nach exhibitionistischen Handlungen am Baggersee in Neuenburg-Steinenstadt rechtskräftig verurteilt worden. Das teilten die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Polizeipräsidium Freiburg in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll der Mann am Sonntag, 21. Juni 2026, gegen 12 Uhr am Baggersee in Anwesenheit von drei Schwimmerinnen sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben. Die Aufforderung der Frauen, sein Verhalten einzustellen, soll er ignoriert haben. Die Geschädigten verständigten daraufhin die Polizei, die den Tatverdächtigen vorläufig festnahm.

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Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei ist der Beschuldigte bereits einschlägig vorbestraft. Zudem läuft gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen gleichartiger Delikte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde gegen den schweizerischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz in enger Zusammenarbeit mit der Polizei ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.

Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den 54-Jährigen bereits am Folgetag, Montag, 22. Juni, rechtskräftig zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Für die Dauer der dreijährigen Bewährungszeit wurde gegen den Mann zudem ein Aufenthaltsverbot am Baggersee in Steinenstadt ausgesprochen. Darüber hinaus muss er den Geschädigten eine Entschädigung zahlen und sich einer Therapie unterziehen.

Die Polizei weist darauf hin, dass exhibitionistische Handlungen im öffentlichen Raum keine Seltenheit seien. Neben Frauen würden immer wieder auch Kinder Opfer solcher Delikte. In solchen Situationen rät die Polizei, Distanz zu wahren, sich zügig zu entfernen, eine direkte Konfrontation zu vermeiden und sofort über den Notruf 110 die Polizei zu alarmieren. Sofern dies gefahrlos möglich ist, können Angaben zu Aussehen, Kleidung, Fluchtrichtung oder Fahrzeugen notiert werden. Solche Hinweise können nach Polizeiangaben eine schnelle Festnahme und eine zügige Strafverfolgung ermöglichen.

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