LKA warnt vor angeblichen Online-Betrugshelfern

[REGION]

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt vor einer Betrugsmasche, die sich gezielt an Menschen richtet, die bereits Opfer eines Onlinebetrugs geworden sind. Die Täter geben sich nach Angaben der Polizei unter anderem als „Betrugsexperten“, Anbieter von „Onlinebetrugshilfe“ oder als Rechtsanwaltskanzlei für „Betrugs-Recht“ aus.

Mit professionell gestalteten Internetseiten versprechen sie, verloren geglaubtes Geld zurückzuholen. Dafür verlangen sie jedoch zunächst hohe Anzahlungen. Zu den angekündigten Rückzahlungen kommt es nach Angaben des Landeskriminalamts nicht. International wird diese Masche als „Recovery Scam“ bezeichnet.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Anzeige einer Geschädigten aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Die Staatsanwaltschaft Freiburg und die Kriminalpolizei Freiburg nahmen daraufhin Ermittlungen auf. In enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg konnten rund 50 ähnlich aufgebaute betrügerische Internetseiten identifiziert werden.

Viele dieser Seiten verfügten über vertrauenswürdig wirkende .de-Domains und vermittelten den Eindruck seriöser Beratungs- oder Rechtsdienstleistungen. Im Zuge der Ermittlungen gelang es, die betrügerischen Webseiten bei einem ausländischen Anbieter abschalten zu lassen. Außerdem wurden zahlreiche deutsche Festnetzrufnummern deaktiviert, über die die Täter ihre vermeintlichen Dienstleistungen angeboten hatten.

Das Landeskriminalamt weist darauf hin, dass Kriminelle die Hoffnung bereits geschädigter Menschen auf schnelle Hilfe gezielt ausnutzen. Mit vermeintlichen Hilfsangeboten versuchten sie, Betroffene ein zweites Mal um ihr Geld zu bringen.

Die Polizei rät, besonders misstrauisch zu sein, wenn angebliche Helfer unaufgefordert Kontakt aufnehmen. Betroffene sollten niemals Geld zahlen, um angeblich verlorenes Geld zurückzubekommen, keine persönlichen Daten herausgeben und den Kontakt abbrechen, sobald Druck aufgebaut wird. Außerdem sollten Beweise, etwa durch Screenshots, gesichert und Bank oder Zahlungsdienstleister umgehend informiert werden.

Mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich bei ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden und Anzeige zu erstatten. Weitere Informationen zum Schutz vor Onlinebetrug und Cybercrime gibt es unter www.polizei-beratung.de.

Download als PDF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert