Stadtrat Winkler fragt wegen möglicher Bebauung an der Eichhalde nach

[FREIBURG]

Dr. Wolf-Dieter Winkler, Stadtrat der Wählervereinigung „Freiburg Lebenswert“, hat sich mit einer Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO an Oberbürgermeister Martin Horn gewandt. In dem Schreiben vom Sonntag, 1. März 2026, thematisiert Winkler die geplante Bebauung der Flurstücke 5704/1, 5705/1 und 5706/1, die zusammen als grundsätzlich mögliches Baugrundstück „Eichhalde 16“ gelten. Auslöser seien Hinweise von Bewohnern der Oberen Eichhalde, die sich wegen eines Schreibens der neuen Eigentümer an ihn gewendet hätten. 

Hinweise auf Landschaftsschutz und strittige Einordnung

Winkler beschreibt das Gelände als exponierte „Geländenase“ eines von der Straße Eichhalde umschlossenen Bergrückens und verweist auf die Auffassung, die Fläche müsse von Bebauung freigehalten werden. Er nimmt dabei Bezug auf einen Bauvorbescheid vom Montag, 7. Juni 2004, in dem nach seiner Darstellung behauptet worden sei, die betroffenen Flurstücke lägen auf einer Ebene mit der bergseitigen Bebauung. Bei einer eigenen Ortsbesichtigung habe er hingegen einen Geländeversatz zwischen dem zuletzt bebauten Grundstück und dem ersten der sogenannten Handtuch-Flurstücke festgestellt, was sich nach seiner Darstellung auch per Google Earth nachvollziehen lasse. 

Zudem führt Winkler an, die Flurstücke lägen im Landschaftsschutzgebiet. Er verweist auf den Verordnungstext „West und Südhänge des Roßkopfes“ vom Sonnabend, 1. Juni 2002, sowie auf abweichende Kartendarstellungen des Vermessungsamtes vom Dienstag, 23. September 2003, und kommt zu dem Schluss, dass in beiden Darstellungen eine Bebauung ausgeschlossen sei. 

Erschließung, Eingriffe und Verkehr

In dem Schreiben nennt Winkler außerdem bautechnische Schwierigkeiten und mögliche Eingriffe in Gelände und Bewuchs. Das betroffene Grundstück liege nach seiner Schilderung deutlich über dem Straßenniveau, eine Erschließung könne nur über die Straße Eichhalde erfolgen, entweder von Nordwesten oder von Südosten, wobei in letzterem Fall alte Eichen betroffen wären. Er spricht von umfangreichen Erdbewegungen, die Landschaftsbild und Ökologie beeinträchtigen könnten, und stellt den Aufwand für ein anderthalbgeschossiges Einfamilienhaus in den Mittelpunkt. 

Winkler verknüpft die Lage zudem mit verkehrspolitischen Zielen der Stadt. Gebäude in hohen Hanglagen seien nach seiner Darstellung sinnvoll nur motorisiert zu erreichen, was dem Wunsch nach Verkehrsreduzierung widerspreche. Gleichzeitig kritisiert er, dass die bestehende Bebauung an der Oberen Eichhalde weithin sichtbar sei und von vielen bereits als städtebauliche Fehlentscheidung angesehen werde. 

Sechs Fragen an die Stadtspitze

Zum Abschluss bittet Winkler um eine zeitnahe schriftliche Beantwortung mehrerer Punkte. Er fragt unter anderem, ob es eine erneute Bauvoranfrage gebe, wie im Fall eines positiven Bescheids die Erschließung erfolgen solle und weshalb aus seiner Sicht ökologische Nachteile sowie strittige Grenzziehungen und Zuordnungen von Innen- und Außenbereich in Kauf genommen würden. 

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