Wichtige Frist für Ganztagsbetreuung in Freiburger Grundschulen
Eltern von Erstklässler*innen in Freiburg müssen bis zum 15. März ihren Bedarf an Ganztagsbetreuung anmelden.
Für die neuen Erstklässler Freiburg beginnt nicht nur die Grundschulzeit, sondern auch der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung. Um diesen Anspruch zu erfüllen, sind die Eltern aufgefordert, ihren Betreuungsbedarf bis spätestens Sonntag, 15. März 2026, anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt online über die Webseite www.freiburg.de/rechtsanspruchgrundschule. Dazu ist eine Registrierung notwendig. Es ist wichtig, dass sich die Eltern rechtzeitig beteiligen, um den täglichen Betreuungsbedarf genau zu ermitteln und die Angebote entsprechend planen zu können.
Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars können die Eltern die Schule auswählen, an der ihr Kind eingeschult wird. Dabei erfahren sie, ob die Schulkindbetreuung in städtischer oder freier Trägerschaft organisiert ist. Bei städtischer Betreuung reicht das Ausfüllen des digitalen Formulars aus. Bei freier Trägerschaft müssen die Eltern zusätzlich ihr Kind direkt bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung anmelden.
Die Stadt Freiburg legt die Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung sowie die dazugehörigen Ferienangebote zentral fest. Es ist zu beachten, dass die Anmeldung des Betreuungsbedarfs nicht garantiert, dass die Betreuung am gewünschten Ort stattfinden kann.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gilt ab dem Schuljahr 2026/27. Im ersten Jahr haben nur die neuen Erstklässler Anspruch, dieser wird in den folgenden Jahren auf alle neuen Jahrgänge ausgeweitet. Die Betreuungszeit umfasst acht Stunden Bildung und Betreuung an Werktagen sowie Förderung in zehn von vierzehn Ferienwochen. Unterrichtszeiten und andere schulische Angebote zählen bereits zur Erfüllung des Rechtsanspruchs. Fehlende Zeiten können durch die Schulkindbetreuung ergänzt werden. Der Anspruch gilt für alle Kinder, unabhängig davon, ob sie an einer privaten oder öffentlichen Grundschule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingeschult werden.
Eltern sollten daher die Frist zur Anmeldung nicht versäumen, um die bestmögliche Betreuung für ihre Kinder sicherzustellen.