Meldepflicht für Bienenvölker in Baden-Württemberg ab 2026
Ab 2026 sind alle Bienenvölkerhalter in Baden-Württemberg zur Meldung verpflichtet. Der Meldestichtag ist der 1. Mai.
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet. Diese Regelung gilt unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW wurde zum 1. Januar 2026 geändert. Der Meldestichtag für Bienenvölker ist der 1. Mai eines jeden Jahres, erstmals also der 1. Mai 2026. An diesem Tag muss der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern angegeben werden.
Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen. Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalter versandt.
Tierhalter, die bis zum 1. Mai 2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern. Die Meldepflicht ergibt sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu den Leistungen der Tierseuchenkasse BW sind auf der Homepage unter www.tsk-bw.de verfügbar.