Meldepflicht für Bienenvölker in Baden-Württemberg ab 2026
Ab dem 1. Mai 2026 sind alle Bienenvölkerhalter in Baden-Württemberg zur Meldung ihrer Bestände verpflichtet.
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, verpflichtet, ihre Bestände zu melden. Diese Regelung gilt unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse wurde zum 1. Januar 2026 geändert. Der Meldestichtag für Bienenvölker ist der 1. Mai eines jeden Jahres, erstmals also am 1. Mai 2026. Zum Meldestichtag muss der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern angegeben werden. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalter versandt. Tierhalter, die bis zum 1. Mai 2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.
Die Meldepflicht basiert auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu den Leistungen der Tierseuchenkasse BW sind online unter www.tsk-bw.de verfügbar. Bei Fragen können Interessierte die Tierseuchenkasse unter der Telefonnummer 0711 / 9673-666 oder per E-Mail an beitrag@tsk-bw.de kontaktieren.