Rauchverbot an Bushaltestellen tritt in Kraft

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In Baden-Württemberg tritt am Montag, 1. Juni 2026, das verschärfte Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft. Danach ist künftig unter anderem an Bushaltestellen das Rauchen generell untersagt. Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten.

Die SWEG Schienenwege GmbH dehnt das Rauchverbot aufgrund ihres Hausrechts auf die von ihr betriebenen Bahnhöfe und Haltepunkte aus. Dazu zählen Stationen auf der Münstertalbahn, Kaiserstuhlbahn, Achertalbahn, Harmersbachtalbahn, Eyachtalbahn, Hohenzollernbahn, Schwäbischen Albbahn von Gammertingen bis Engstingen und Schieferbahn.

Auf das Rauchverbot wird mit entsprechenden Schildern hingewiesen. In den SWEG-Bussen soll im Juni außerdem vor großen Haltestellen, beispielsweise zentralen Omnibusbahnhöfen, eine Durchsage auf das Rauchverbot im Bereich von Bushaltestellen aufmerksam machen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.

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