Freiburg warnt vor Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen bei Niedrigwasser

Sinkt der Pegel der Dreisam in Ebnet unter 42 Zentimeter, kann die Stadt die Entnahme von Wasser aus Freiburger Gewässern untersagen. Auch kleinere Bäche sind bei sehr niedrigem Wasserstand betroffen.

[FREIBURG IM BREISGAU]

Die Stadt Freiburg weist wegen der anhaltend trockenen Witterung auf mögliche Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern hin. Grundsätzlich darf in geringen Mengen Wasser entnommen werden, etwa zum Gießen von Pflanzen. Sinkt der Wasserstand jedoch deutlich, kann die Entnahme verboten werden.

Maßgeblich ist der Pegel der Dreisam in Ebnet. Unterschreitet er 42 Zentimeter, führen auch andere Gewässer in Freiburg in der Regel nur noch wenig Wasser. Dann darf kein Wasser mehr entnommen werden. Für das Gießen von Gärten und Grünflächen sollen in diesem Fall der eigene Wasserhahn oder gesammeltes Wasser aus Zisternen und Regenfässern genutzt werden.

Auch für kleinere Bäche und Flüsse gelten klare Grenzen: Fällt der Wasserstand dort unter zehn Zentimeter, ist die Entnahme ebenfalls verboten, unabhängig vom Pegel der Dreisam.

Das Aufstauen eines Gewässers, um den Wasserstand lokal zu erhöhen, ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt für Eingriffe in das Bachbett, um die vorgeschriebenen zehn Zentimeter Wasserstand zu erreichen. Solche Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen als Straftat geahndet werden.

Der aktuelle Pegel der Dreisam kann im Internet unter www.hvz.lubw.baden-wuerttemberg.de sowie telefonisch unter 65049 abgefragt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Freiburg im Breisgau

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