Landkreis kündigt neue ELR-Förderrunde für 2027 an
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald informiert über die Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2027. Anträge können bis 30. September 2026 über die Gemeinden eingereicht werden.
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2027 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) bekanntgegeben. Das Land fördert damit Projekte, die ländliche Kommunen stärken und ihre Strukturen weiterentwickeln sollen.
Im Mittelpunkt des Programms stehen die Förderschwerpunkte Innenentwicklung und Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Unterstützt werden vor allem investive Vorhaben, die vorhandene Bausubstanz nutzen, innerörtliche Flächen aktivieren, die Versorgung vor Ort sichern, Arbeitsplätze schaffen und Ortskerne beleben.
Nach Angaben des Landkreises soll das ELR zugleich dazu beitragen, den Flächenverbrauch zu verringern und Kommunen an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Besonders im Fokus steht die Nutzung bestehender Gebäude. Neubauvorhaben können in den Bereichen Innenentwicklung und Wohnen, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen nur gefördert werden, wenn überwiegend ressourcenschonende Baustoffe wie Holz als wesentliche Tragwerkskonstruktion eingesetzt werden. In diesem Fall erhöht sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind Vereine, Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. Gefördert werden können nur Projekte, deren bauliche Umsetzung im Jahr 2027 beginnt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor der Entscheidung über das Programm gilt als förderschädlich.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm müssen über die Städte und Gemeinden bis spätestens Dienstag, 30. September 2026, eingereicht werden. Der Landkreis empfiehlt eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Kommune, da diese in der Regel eigene frühere Fristen setzt, um die Anträge prüfen und priorisieren zu können.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zur Förderhöhe und zum Antragsverfahren stellt der Landkreis online unter www.lkbh.de/elr sowie telefonisch unter 0761/2187-5317, 0761/2187-5311 und 0761/2187-5302 zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald