Fördermittel für Freiburger Chöre im Jahr 2027
Das Kulturamt Freiburg vergibt 43.000 Euro für Projekte von Chören. Anträge können bis zum 15. Juli 2026 eingereicht werden.
Freiburger Chöre haben die Möglichkeit, bis Mittwoch, 15. Juli 2026, Anträge für die Projektförderung 2027 einzureichen. Das Kulturamt stellt dafür insgesamt 43.000 Euro bereit, um besonders gute Projekte zu unterstützen.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt gemäß den vom Gemeinderat beschlossenen Förderkriterien. Voraussetzung ist, dass der Chor seinen zentralen Wirkungsort in Freiburg hat, seit mindestens drei Jahren regelmäßig unter professioneller Leitung probt und einen Finanzplan einreicht.
Chöre, die bereits eine vierjährige Basisförderung vom Kulturamt erhalten, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag zu stellen. Ausgeschlossen sind jedoch Chöre, die nach den Richtlinien für Musik- und Gesangsvereine gefördert werden.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft eine unabhängige Fachjury unter Vorsitz des Kulturamts. Nach der Sitzung werden die Chöre zeitnah über die Entscheidungen informiert.
Aktuelle Formulare, Hinweise zur Antragstellung sowie die Richtlinien zur Chorförderung sind auf der Internetseite des Kulturamts zu finden: www.freiburg.de/kulturamt. Für Fragen steht Sonja Kiefer-Blickensdorfer unter Sonja.Kiefer-Blickensdorfer@freiburg.de oder telefonisch unter 0761/201-2111 zur Verfügung.