Freiburger Mietspiegel wird aktualisiert
Der Freiburger Mietspiegel wird fortgeschrieben und gilt ab dem 1. Januar 2027. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2026 entschieden.
Der Freiburger Mietspiegel wird fortgeschrieben und gilt ab dem 1. Januar 2027. Diese Entscheidung traf der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag, 14. Juli 2026.
Der bisherige Mietspiegel, der seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, bleibt bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Die Fortschreibung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die eine Anpassung des qualifizierten Mietspiegels alle zwei Jahre vorschreiben.
Um die Marktentwicklung zu berücksichtigen, kann die Anpassung entweder durch eine Indexierung oder durch eine Stichprobe erfolgen. Ohne eine solche Fortschreibung wären umfassende Neuerhebungen der Daten erforderlich, um einen neuen Mietspiegel zu erstellen.
Freiburgs Erster Bürgermeister Martin Haag betont die Bedeutung des Mietspiegels: „Transparenz auf dem Wohnungsmarkt beginnt mit einem verlässlichen Mietspiegel. So lassen sich willkürliche Mietpreissteigerungen eindämmen und die Position der Mieter stärken.“
In einer Sitzung der Arbeitsgruppe Mietspiegel im Februar 2026 wurde die Methode der Fortschreibung ausführlich diskutiert. Die Gruppe, die Vertreter der Immobilienwirtschaft, Vermietervereinigungen, der Verwaltung sowie der beiden Mietervereine umfasst, einigte sich einstimmig auf die Indexierung über den Verbraucherpreisindex (VPI).
Die Analyse des Statistischen Bundesamtes zeigt eine moderate Preisentwicklung von etwa 4,4 % für den Zeitraum von Juni 2024 bis Juni 2026.
Das EMA-Institut für empirische Marktanalyse wird mit der Fortschreibung des qualifizierten Freiburger Mietspiegels beauftragt. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat Ende des Jahres präsentiert.