Fortschreibung des Freiburger Mietspiegels bis 2028
Der Freiburger Mietspiegel wird bis zum 31. Dezember 2028 fortgeschrieben. Der Gemeinderat hat die Fortschreibung in seiner Sitzung am 14. Juli 2026 beschlossen.
Der Freiburger Mietspiegel wird fortgeschrieben und ist ab dem 1. Januar 2027 gültig. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. Juli 2026 beschlossen. Der bisherige Mietspiegel, der seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, bleibt bis zum 31. Dezember 2026 gültig.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss ein qualifizierter Mietspiegel alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden. Die Fortschreibung kann entweder durch eine Indexierung oder eine Stichprobe erfolgen. Ohne eine Fortschreibung wären neue Datenerhebungen notwendig, um einen neuen Mietspiegel zu erstellen.
Freiburgs Erster Bürgermeister Martin Haag betont die Bedeutung des Mietspiegels: „Transparenz auf dem Wohnungsmarkt beginnt mit einem verlässlichen Mietspiegel. So lassen sich willkürliche Mietpreissteigerungen eindämmen und die Position der Mieter stärken.“
In einer Sitzung der Arbeitsgruppe Mietspiegel im Februar 2026 wurden die Methoden der Indexierung und der Stichprobe umfassend diskutiert. Die Gruppe, die Vertreter der Immobilienwirtschaft, Vermietervereinigungen, der Verwaltung sowie der beiden Mietervereine umfasst, sprach sich einstimmig für die Fortschreibung mittels Indexierung über den Verbraucherpreisindex (VPI) aus.
Die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zeigt eine moderate Preisentwicklung von rund 4,4 % für den Erhebungszeitraum von Juni 2024 bis Juni 2026.