Erweiterung des Bewohnerparkgebiets im Holbeinviertel
Ab Dienstag, 28. Juli 2026, gilt eine neue Regelung für das Bewohnerparkgebiet im Holbeinviertel, die den Anwohnern das Parken erleichtert.
Im Holbeinviertel wird das bestehende Bewohnerparkgebiet ab Dienstag, 28. Juli 2026, erweitert. Diese Maßnahme soll den Anwohnern helfen, leichter einen Parkplatz zu finden.
Die neuen Grenzen des Bewohnerparkgebiets erstrecken sich künftig von der Lorettostraße im Norden bis zur Hans-Thoma-Straße und dem Roßhaldeweg im Süden. Im Westen wird das Gebiet durch den Roßhaldeweg und die Matthias-Grünewald-Straße sowie im Osten durch die Günterstalstraße begrenzt. Zudem wird die Lorettostraße für die Hausnummern 1 bis 35 und die Günterstalstraße 56 ebenfalls Teil des „Holbeinviertels“ und nicht mehr des Gebiets „Unterwiehre 2“.
Die bestehenden Parkausweise für das Holbeinviertel bleiben bis zum regulären Ablaufdatum gültig und können in beiden Gebieten genutzt werden. Anwohner der Lorettostraße dürfen auf beiden Straßenseiten parken, unabhängig von ihrem Parkausweis.
Der Platz um das Holbeinpferd bleibt von der neuen Regelung ausgenommen, um Pendlern den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Das Parken auf unbefestigten Seitenstreifen in der Matthias-Grünewald-Straße und der Holbeinstraße wird nicht länger toleriert, um die Situation für Fußgänger zu verbessern.
Bewohner des bisherigen Parkgebiets müssen keine weiteren Schritte unternehmen, da ihre Parkausweise ab dem 28. Juli für das gesamte erweiterte Gebiet gelten. Anwohner im Erweiterungsgebiet, die dort gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz haben, können unter www.freiburg.de/bewohnerparkausweis einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Kosten betragen 100 Euro für sechs Monate und 200 Euro für zwölf Monate.
Personen mit einem blauen Behindertenparkausweis benötigen keinen Bewohnerparkausweis. Dies gilt auch für Motorräder, Mofas und Mopeds auf dafür ausgewiesenen Stellplätzen sowie für Elektroautos, die während des Ladens an Ladesäulen stehen – jedoch nur für maximal vier Stunden mit Parkscheibe.
Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, muss werktags zwischen 9 und 19 Uhr einen Parkschein lösen, entweder am Automaten oder per Handy-App. Im Holbeinviertel gilt die Gebührenzone 3, wo pro Stunde 1,80 Euro und neun Euro für bis zu 24 Stunden zu zahlen sind. Nach 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken kostenlos. Weitere Informationen sind unter www.freiburg.de/bewohnerparkausweis erhältlich.