Landkreis startet Antragsphase für Landschaftspflegegeld 2026
Rund 1.100 Betriebe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhalten derzeit Post zum Landschaftspflegegeld. Anträge können bis Dienstag, 8. Juli 2026, gestellt werden.
Landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald können ab sofort Landschaftspflegegeld für das Jahr 2026 beantragen. Die Frist für die Anträge endet am Dienstag, 8. Juli 2026. Der digitale Antrag soll ab kommenden Samstag, 16. Mai 2026, auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/landschaftspflegegeld verfügbar sein.
In diesen Tagen verschickt das Landratsamt nach eigenen Angaben Post an rund 1.100 landwirtschaftliche Betriebe im Kreis. Das Landschaftspflegegeld ist eine besondere Förderung des Landkreises, die gemeinsam mit 28 Gemeinden finanziert wird. Unterstützt werden Grünlandbetriebe und Weidegemeinschaften, die nach Darstellung des Landratsamts zum Erhalt der Kulturlandschaft beitragen, die auch für den Tourismus von Bedeutung ist.
Gefördert werden Betriebe im Berggebiet sowie in den benachteiligten Gebieten der Vorbergzone. Dazu zählen Flächen im Schwarzwald, am Kaiserstuhl und im Markgräflerland. Nach Angaben des Landratsamts gilt das Berggebiet aus landwirtschaftlicher Sicht wegen naturbedingter Besonderheiten als benachteiligt.
Für die Auszahlung stehen in diesem Jahr erneut 560.000 Euro zur Verfügung. Die Summe wird je zur Hälfte vom Landkreis und von den Standortgemeinden getragen. Das Antrags- und Auszahlungsverfahren richtet sich nach den De-minimis-Vorschriften der Europäischen Union. Diese erlauben Agrarbeihilfen bis zu einer Zuschusssumme von 50.000 Euro innerhalb von drei Jahren.
Einen Antrag können Betriebe mit mehr als einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche stellen. Das gilt auch für Betriebe, die kein Anschreiben des Landratsamts erhalten haben. Voraussetzung ist eine Unternehmensnummer des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald oder der Stadt Freiburg. Gefördert wird die Bewirtschaftung von Grünland-, Ackerfutter- und Weideflächen im Fördergebiet innerhalb des Landkreises, das der Gebietskulisse der Ausgleichszulage Landwirtschaft entspricht.
Stichtag für alle Betriebs- und Flächenangaben ist der 15. Mai 2025. Das gilt auch bei späteren Hofübergaben. Mit schriftlicher Zustimmung des Hofübergebers kann auch der aktuelle Bewirtschafter den Antrag stellen. Das Antragsverfahren ist digitalisiert, ein Antrag in Papierform ist aber weiterhin möglich.
Das Landratsamt bietet zudem Beratung zum Landschaftspflegegeld an. Ansprechpartnerin ist Ariane Dömeland vom Fachbereich Wirtschaft und Klima, erreichbar unter der Telefonnummer 0761/2187-5311 oder per Mail an ariane.doemeland@lkbh.de. Persönliche Beratungen sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Freiburg und Titisee-Neustadt möglich.
Quelle: Pressemitteilung der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald