Allgemeinverfügung zum Japankäfer gilt weiter
Foto:Landratsamt Emmendingen
Im Landkreis Emmendingen gelten weiterhin Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Die im August 2025 vom Landratsamt Emmendingen erlassene Allgemeinverfügung ist nach Angaben der Behörde noch immer in Kraft. Teile der Gemeinden Denzlingen und Vörstetten liegen weiterhin in der Pufferzone, in der besondere Regeln zu beachten sind.
Hintergrund sind Funde des Japankäfers, wissenschaftlich Popillia japonica Newman, Anfang Juli 2025 im Bereich des Güterbahnhofareals in Freiburg. Daraufhin hatte das Landratsamt Emmendingen gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am 5. August 2025 in Kraft trat. Da sich die Lage seitdem nicht entspannt hat, bleiben die Maßnahmen bestehen.
Der Japankäfer gilt als invasive Art und kann erhebliche Schäden anrichten. Er frisst an mehr als 400 Wirtspflanzen. Betroffen sein können unter anderem Obstkulturen, Weinreben, Mais, Rosen sowie Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Häufig bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück. Auch Wiesen und Rasenflächen sind gefährdet, da die Weibchen ihre Eier bevorzugt in feuchte oder bewässerte Grasflächen legen. Die Larven fressen anschließend die Graswurzeln und können dadurch zusätzliche Schäden verursachen.
Nach europäischem Recht müssen bei einem Auftreten des Japankäfers abgegrenzte Gebiete eingerichtet werden. Diese bestehen aus einer Befallszone sowie einer Pufferzone. Durch den Fund in Freiburg liegen Denzlingen und Vörstetten teilweise in dieser Pufferzone. Für Bürger, Betriebe und auch Privatpersonen gelten dort seit dem 4. August 2025 besondere Vorgaben.
Bis zum 30. September ist es untersagt, Pflanzenmaterial aus der Grünpflege sowie unbehandelte Pflanzenreste aus der Pufferzone herauszubringen. Der Grünschnittplatz Denzlingen kann von Vörstetten und Denzlingen weiterhin angefahren werden. Eine Abgabe von Grünpflegematerial aus diesen Gemeinden in Emmendingen ist dagegen nicht möglich.
Auch für Pflanzen gelten Beschränkungen. Pflanzen, die mit ihren Wurzeln in Erde oder in Kultursubstraten mit festen organischen Bestandteilen wachsen, dürfen grundsätzlich nur dann aus der Pufferzone herausgebracht oder verkauft werden, wenn die vorgegebenen Bedingungen erfüllt sind. Ausgenommen sind lediglich sogenannte Gewebekulturen.
Darüber hinaus darf die oberste Bodenschicht bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern nicht aus der Pufferzone heraus transportiert werden. Das Landratsamt kann jedoch auf Antrag Ausnahmen genehmigen. Ausnahmen sind unter anderem möglich, wenn das Material in geschlossenen Fahrzeugen ausschließlich in eine geschlossene Anlage außerhalb des betroffenen Gebiets gebracht und dort gelagert und kompostiert wird. Möglich ist auch, dass das Material vor dem Transport innerhalb der Pufferzone auf maximal fünf Zentimeter gehäckselt wurde oder eine vom Fachbereich Landwirtschaft genehmigte phytosanitäre Behandlung erhalten hat.
Betriebe, die mit Pflanzen arbeiten, müssen vom 1. Juni bis 30. September ihre Produktionsflächen und angrenzende Bereiche in einem Umkreis von 100 Metern regelmäßig auf einen möglichen Befall kontrollieren. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Betriebe für den Pflanzenpass zugelassen sind oder nicht. Werden der Japankäfer oder entsprechende Schadbilder festgestellt, muss unverzüglich der zuständige Pflanzenschutzdienst informiert werden.
Der Japankäfer ist etwa einen Zentimeter groß und damit kleiner als eine Cent-Münze. Er hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf und braune Flügel. Auffällig sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite sowie zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs. Häufig wird er mit dem Gartenlaubkäfer oder dem größeren Rosenkäfer verwechselt. Diese heimischen Arten verursachen nach Angaben des Landratsamtes keine nennenswerten Schäden.
Das Landratsamt Emmendingen bittet alle betroffenen Bürger und Betriebe um Mitwirkung und Beachtung der Maßnahmen, um die heimische Vegetation zu schützen. Die Allgemeinverfügung ist im Ordner 2025 unter https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/allgemeinverfuegungen abrufbar.