Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis untersagt
Aufgrund sinkender Pegelstände in der Region Breisgau-Hochschwarzwald ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern vorübergehend untersagt.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und den damit verbundenen fehlenden Niederschlägen sind die Pegelstände an Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gesunken. Daher ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern derzeit untersagt.
Die nach der Rechtsverordnung vom 18. August 2022 festgelegten Wasserstände sind an allen Pegeln im Landkreis bereits erreicht oder es ist eine Unterschreitung in den kommenden Tagen zu erwarten. Bei entsprechenden Niedrigwasserständen wird die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen sowie das Schöpfen mit Handgefäßen und ähnliche Methoden generell verboten.
Das Tränken von Vieh bleibt jedoch auch bei Unterschreiten der Niedrigwasserstände zulässig, sofern das Wasser nicht aufgestaut wird und keine baulichen Veränderungen am Gewässer vorgenommen werden. Die Entnahme zum Tränken muss jedoch eingestellt werden, wenn dies zu einer Schädigung des Gewässers führen könnte.
Ausgenommen von dem Geltungsverbot sind der Windgfällweiher, der Titisee, der Schluchsee, die Baggerseen mit einer Fläche von über 10 Hektar sowie der Rhein.
Für weitere Informationen zur Rechtsverordnung und den aktuellen Pegelständen kann die Hochwasserzentrale konsultiert werden.
Quelle: Pressemitteilung der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald