Obduktionsergebnis nach tödlichem Vorfall in Bollschweil liegt vor

Foto:Bastian Kroll
Nach dem tragischen Geschehen vom 11. Oktober 2025 in Bollschweil, bei dem ein Kind ums Leben kam, liegt nun das vorläufige Obduktionsergebnis der Rechtsmedizin Freiburg vor. Wie Staatsanwaltschaft, Polizeipräsidium Freiburg und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gemeinsam mitteilen, wurde festgestellt, dass sowohl stumpfe Gewalteinwirkung als auch Stichverletzungen zum Tod des Mädchens geführt haben. Aufgrund der Vielzahl der Verletzungen könne nicht eindeutig bestimmt werden, welche Gewalthandlung letztlich todesursächlich war.
Zugleich wurde bestätigt, dass das Kind nicht durch einen Schuss der Polizei getroffen wurde. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass einer der eingesetzten Polizeibeamten zwei Schüsse auf den Tatverdächtigen abgegeben hatte, während dieser noch auf das Kind einwirkte. Einer der Schüsse traf den Mann, jedoch nicht lebensgefährlich.
Der Tatverdächtige konnte nach dem Eindringen weiterer Einsatzkräfte festgenommen werden. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt bereits an seinen Verletzungen gestorben. Der Beschuldigte wurde anschließend in eine Klinik gebracht. Gegen ihn wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Freiburg Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen. Ob Mordmerkmale vorliegen, wird derzeit weiter geprüft.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen liegen keine Hinweise auf vorherige Anzeigen wegen häuslicher Gewalt oder ein gerichtliches Annäherungsverbot zwischen dem Tatverdächtigen und der Mutter des Opfers vor. Der Mann lebte seit mehreren Jahren getrennt von seiner ehemaligen Partnerin in einem benachbarten Landkreis.
Die Ermittlungen zu Hintergründen und Tatmotiv dauern an und werden von Polizei und Staatsanwaltschaft mit Hochdruck geführt.
Die Ermittlungsbehörden bitten darum, die Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und der betroffenen Ortsgemeinschaft zu respektieren, und sehen derzeit von weiteren Auskünften ab, um den laufenden Ermittlungen nicht vorzugreifen.