Neue Geschwindigkeitsregelungen rund um den Schluchsee
Zur Reduzierung von Verkehrslärm und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden neue Geschwindigkeitsbegrenzungen rund um den Schluchsee eingeführt.
Zur Verringerung von Verkehrslärm, insbesondere durch Motorräder, und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden im Bereich der B 500 und der L 146 rund um den Schluchsee neue sowie erweiterte saisonale Geschwindigkeitsregelungen eingeführt.
Auf Grundlage des Handlungsleitfadens zur Reduzierung von Motorradlärm des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg und nach einer umfassenden Prüfung der örtlichen Lärmsituation sowie der verkehrlichen Gegebenheiten wird künftig in bestimmten Bereichen ganzjährig und in anderen Bereichen von Anfang April bis Ende Oktober eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit gelten. Dieser Zeitraum deckt die Monate ab, in denen erfahrungsgemäß die höchste Lärm- und Verkehrsbelastung auftritt.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Reduzierung des Verkehrslärms, insbesondere des Motorradlärms, und der Verbesserung der Verkehrssicherheit. In den Sommermonaten führt der Freizeitverkehr rund um den See zu einer erhöhten Verkehrsbelastung. Da viele Bereiche rund um den Schluchsee der Naherholung und Freizeitgestaltung dienen, gelten diese als besonders schützenswert.
Um einen gleichmäßigen Verkehrsfluss mit wenigen Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen zu erreichen, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht nur punktuell, sondern in mehreren zusammenhängenden Abschnitten angeordnet, teilweise in Verbindung mit einem Überholverbot.
Die neuen Regelungen werden zunächst testweise in den Jahren 2026 und 2027 eingeführt. Nach Abschluss der Testphase ist eine Auswertung der Erfahrungen sowie eine Erörterung der Ergebnisse vorgesehen. Auf dieser Grundlage wird anschließend über das weitere Vorgehen entschieden.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der neuen Regelungen und um ein rücksichtsvolles Verhalten im sensiblen Raum rund um den Schluchsee.
Quelle: Pressemitteilung der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald