Jagdgenossenschaft Riegel am Kaiserstuhl kommt zur Versammlung zusammen
Jagdgenossenschaftsversammlung am 09.07.2026 25.06.2026 Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Entwurf der Satzung Vollmacht für die Vertretung von Jagdgenossen Voranmeldung und An
Die Jagdgenossenschaft Riegel am Kaiserstuhl lädt ihre Mitglieder für Donnerstag, 9. Juli 2026, zur Versammlung für die Jagdbezirke Riegel I und Riegel II ein. Beginn ist um 19 Uhr im Bürgerhaus, Mauritius-Saal, Hauptstraße 12 in Riegel am Kaiserstuhl. Der Einlass beginnt ab 18 Uhr.
Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken in den Jagdbezirken Riegel I und II. Dazu gehören beispielsweise Felder, Wald, Wiesen und Reben im Außenbereich der Gemarkung Riegel. Eine persönliche Einladung erfolgt nicht. Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Auf der Tagesordnung stehen nach der Begrüßung die Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der anwesenden und vertretenen stimmberechtigten Jagdgenossen. Außerdem wird das neue Jagdkataster vorgestellt. Beschlossen werden soll unter anderem über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl, über die Satzung der Jagdgenossenschaft sowie über die Verlängerung der Jagdpachtverträge für die Jagdbezirke I und II.
Stimmberechtigte Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundflächen auf der Gemarkung Riegel, die zu den gemeinschaftlichen Jagdbezirken gehören, keinen Eigenjagdbezirk bilden und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Dazu zählen insbesondere Wohngebäude, Gebäudeflächen, Hofräume und Hausgärten.
Eine Flurkarte, aus der die Zugehörigkeit von Grundflächen zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk ersichtlich ist, kann im Rathaus Riegel, Hauptstraße 31, Zimmer 12, bei Herrn Mönch eingesehen werden. Dort liegen auch das neu fortgeschriebene Jagdkataster sowie der Entwurf der künftigen Jagdgenossenschaftssatzung vom 25. Juni bis 9. Juli während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft benötigen sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Sind bei mehreren Eigentümern nicht alle bei der Versammlung anwesend, müssen Vollmachten vorgelegt werden. Dies gilt auch bei Eheleuten.
Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht durch einen Vertreter mit schriftlicher Vollmacht ausüben. Jeder anwesende Jagdgenosse kann höchstens drei abwesende Jagdgenossen vertreten. Für die Vollmachtserklärung sowie die Voranmeldung stellt die Gemeinde Formulare auf ihrer Homepage bereit.
Teilnehmer müssen Nachweise ihrer Stimmberechtigung mitbringen, darunter Personalausweis und gegebenenfalls Vollmachten. Bei Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen, etwa durch Verkauf, Erbfolge oder Hofübergabe, bittet die Gemeinde um Vorlage entsprechender Nachweise.
Um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, wird um Voranmeldung bis spätestens Mittwoch, 8. Juli 2026, bei der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl gebeten. Ansprechpartnerin ist Frau Meier, erreichbar per Mail an sandra.meier@gemeinde-riegel.de. Dabei sollen auch die eigenen beziehungsweise vertretenen Flächen mitgeteilt werden. Vorangemeldete Teilnehmer können sich am 9. Juli ab 18:30 Uhr im Bürgerhaus einfinden. Nicht vorangemeldete Jagdgenossen werden gebeten, bereits ab 18 Uhr zu kommen, damit die Stimmberechtigung geprüft werden kann.
Für weitere Informationen zur Versammlung steht Herr Mönch unter der Telefonnummer 07642/904415 oder per Mail an jens-uwe.moench@gemeinde-riegel.de zur Verfügung.
Quelle: Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl