Neues Namensrecht seit 1. Mai 2025 in Kraft

Termine beim Standesamt zur Änderung des Familiennamens ab sofort

[FREIBURG]

Am 1. Mai 2025 ist in Deutschland das neue Namensrecht in Kraft getreten. Die Neuregelung erweitert die Wahlmöglichkeiten: Ehepartner können sich nun für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden mit oder ohne Bindestrich. Dieser kann auch Geburtsname gemeinsamer Kinder werden. Einen Doppelnamen aus den Geburtsnamen beider Elternteile können die Kinder auch dann bekommen, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Namen haben. Bei Scheidung der Eltern wird die Namensänderung sowohl für minderjährige als auch für bereits erwachsene Kinder erleichtert.

Ausführliche Informationen über die neuen Möglichkeiten zur Namensänderung bietet das Freiburger Standesamt online unter www.freiburg.de/namensrecht. Videos zur Änderung des Ehenamens und zur Namensführung bei Kindern erklären einfach und verständlich, was möglich ist und was nicht. Diese hat der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg unter Mitwirkung der Freiburger Standesamtsleiterin Dominique Kratzer entwickelt.

Ab sofort können Freiburger, die die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, online einen entsprechenden Termin beim Standesamt vereinbaren. Das neue Terminbuchungstool des Standesamts ist ebenfalls unter www.freiburg.de/namensrecht verlinkt. Im Zuge der Terminvereinbarung erhalten die Antragstellenden Informationen, welche Unterlagen in ihrem Fall notwendig sind. Diese müssen vor dem vereinbarten Termin online hochgeladen werden.

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