Stadtrat fragt nach Grünzug zwischen Freiburg und Gundelfingen
Der Freiburger Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler hat sich mit einer Anfrage nach § 24 Abs. 4 der Gemeindeordnung an Oberbürgermeister Martin Horn gewandt. Darin geht es um den Regionalen Grünzug zwischen Freiburg und Gundelfingen und um Planungsüberlegungen für Flächen im Freiburger Norden.
Winkler verweist in seiner Anfrage auf zwei Vorhaben, mit denen sich die Freiburger und Gundelfinger Bürgerschaften seit Beginn des Jahres 2026 konfrontiert sähen. Zum einen gehe es um eine landwirtschaftliche Fläche westlich der B3 zwischen der B3 und der Eichelbuckstraße, die für ein interkommunales Gewerbegebiet Freiburg/Gundelfingen in Betracht gezogen werde. Zum anderen werde über einen Betriebshof der VAG in einem Wäldchen östlich der B3 zwischen dem E-Center Kohler und dem Parkplatz der dortigen Endhaltestelle der Linie 3 nachgedacht.
Aus Sicht des Stadtrats sind diese Überlegungen befremdlich, da zwischen Freiburg und Gundelfingen ein Regionaler Grünzug ausgewiesen sei. Winkler erinnert daran, dass Regionale Grünzüge nach dem Raumordnungsgesetz Vorranggebiete seien, in denen andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen seien. Ziel sei es, weitere Bebauung und eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Solche Grünzüge würden in Raumordnungsplänen textlich und zeichnerisch festgelegt und seien von nachgeordneten Planungsebenen, insbesondere der Bauleitplanung der Gemeinden, verbindlich zu beachten.
Regionale Grünzüge trennten Siedlungsflächen dauerhaft, dienten der Freiraum- und Biotopvernetzung, wirkten als Klimaschneisen und Erholungsräume, wirkten dem Artenschwund entgegen und verhinderten eine Zersiedelung durch die Gliederung der Siedlungslandschaft. Bei landwirtschaftlicher Nutzung trügen sie zudem zur Versorgung der Bevölkerung mit regional erzeugten Lebensmitteln bei. Nach Einschätzung Winklers genießen sie deshalb einen hohen Schutzstatus gegen Siedlungsdruck und dürften nicht für den Bau von Gewerbe- und Wohngebieten in Anspruch genommen werden.
Der Stadtrat verweist außerdem darauf, dass Regionale Grünzüge ein Zusammenwachsen von Gemeinden verhindern sollen. Als aus seiner Sicht abschreckendes Beispiel nennt er die Entwicklung zwischen Freiburg und Merzhausen. Im Fall des Grünzugs im Freiburger Norden solle dieser unter anderem dem Artenaustausch zwischen dem Zähringer Wald und dem Mooswald dienen. Dieser Austausch sei durch die B3, die Gundelfinger Straße und die Gleise der Rheintalbahn bereits weitgehend eingeschränkt und könne im Wesentlichen nur noch von Flugtieren wie Vögeln oder Fledermäusen genutzt werden. Mit den angedachten Bebauungen durch ein interkommunales Gewerbegebiet und einen VAG-Betriebshof wäre der Grünzug nach seiner Einschätzung endgültig zerstört. Zudem solle ein Teil der ökologisch wertvollen Zähringer Höhe für Wohnbebauung in Anspruch genommen werden, die ebenfalls diesem Grünzug zugerechnet werden müsse.
Winkler sieht darin einen Widerspruch zu anderen kommunalen Zielen. Er verweist darauf, dass Freiburg Anfang des Jahres 2026 einen Biotopverbundplan aufgelegt habe, der dem Artensterben durch das Ermöglichen von Artenwanderungen regional entgegenwirken solle. Aus seiner Sicht stehen diese Ziele den nun diskutierten Bauabsichten deutlich entgegen.
In seiner Anfrage hält Winkler fest, dass mit einer Inanspruchnahme des Grünzugs landwirtschaftliche Flächen für ein Gewerbegebiet, Wald für einen Betriebshof und ökologisch wertvolle Streuobstflächen für ein Baugebiet auf der Zähringer Höhe verloren gehen könnten. Gleichzeitig solle Freiburg nach dem Wunsch des Gemeinderates bis 2035 klimaneutral werden und lokal dem Artensterben entgegenwirken. Angesichts weltweiter Krisen und Bedrohungen müsse Freiburg außerdem landwirtschaftliche Flächen erhalten oder sogar ausweiten, da die Stadt sich schon heute nur unzureichend mit regionalen Lebensmitteln versorgen könne. Die geplanten Baumaßnahmen führten aus seiner Sicht in die entgegengesetzte Richtung.
Winkler verweist zudem auf die Möglichkeit eines Zielabweichungsverfahrens nach dem Raumordnungsgesetz. Nach seiner Darstellung müssten Gundelfingen und Freiburg darlegen, dass es keine Alternativen zu dem Standort gebe. In diesem Zusammenhang fragt er, ob Freiburg gemeinsam mit Gundelfingen ein solches Zielabweichungsverfahren auf den Weg bringen wolle, um die räumliche Annäherung beider Gemeinden weiter voranzutreiben.
In seiner Anfrage stellt Winkler insgesamt fünf Fragen an die Stadt. Er möchte wissen, ob Freiburg tatsächlich gemeinsam mit Gundelfingen ein Zielabweichungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz anstrebt. Außerdem fragt er, wie Freiburg seine Klimaneutralität bis 2035 erreichen wolle, wenn CO2-Senken wie Wald und landwirtschaftliche Flächen beseitigt würden. Eine weitere Frage betrifft den Artenschutz und die geplante Inanspruchnahme der Streuobstwiesen der Zähringer Höhe für Wohnungsbau.
Darüber hinaus fragt Winkler, wie Freiburg seine Bewohner im Krisenfall mit Lebensmitteln versorgen wolle, wenn dauerhaft landwirtschaftliche Flächen dem Wohnungsbau weichen oder als Ausgleichsflächen benötigt würden. Schließlich regt er an zu prüfen, warum der VAG-Betriebshof nicht auf den aus seiner Sicht zu groß dimensionierten Parkflächen des E-Centers Kohler errichtet werden könne. Für Autos könne dort ein Parkhaus entstehen, während das für den Betriebshof vorgesehene Waldstück erhalten bliebe. Nach seiner Darstellung sei die Parkplatzfläche wegen der Nähe eines Störfallbetriebs ohnehin zu weiten Teilen nur für gewerbliche Bebauung zulässig.