Stiftungsverwaltung Freiburg kehrt vollständig in den TVöD zurück

[FREIBURG]

Für die rund 600 Beschäftigten der Stiftungsverwaltung Freiburg gilt künftig wieder einheitlich der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Die Kommunalen Stiftungen Freiburg und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben hierzu am Mittwoch, 29. April 2026, eine Tarifeinigung unterzeichnet. Der neue Tarifvertrag tritt zum Donnerstag, 1. April 2027, in Kraft.

Bisher waren die Arbeitsbedingungen, die Bezahlung und die Eingruppierung von etwa 500 Beschäftigten in eigenen Haustarifverträgen geregelt. Rund 100 Beschäftigte, die bereits seit längerer Zeit bei den Stiftungen tätig sind, fielen schon bislang unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Mit der nun vereinbarten Überleitung werden künftig alle Beschäftigten einheitlich nach TVöD behandelt.

„Das ist ein wichtiger tarifpolitischer Erfolg für die Beschäftigten der Stiftungsverwaltung Freiburg“, erklärt Gabriele Strnad, Verhandlungsführerin von ver.di. „Wir haben bei den Verhandlungen immer die Kolleginnen und Kollegen im Blick gehabt, die sich jeden Tag in der Arbeit mit älteren Menschen, Kindern und Jugendlichen sowie in der Verwaltung engagieren. In absehbarer Zeit fallen nun alle Beschäftigten einheitlich unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Damit ist der Weg frei für mehr Gleichbehandlung und klare tarifliche Standards.“

Auch Michael Fromm, stellvertretender Stiftungsdirektor und Verhandlungsführer der Stiftungsverwaltung, bewertet die Einigung positiv. „Es ist uns gelungen, gemeinsam mit ver.di komplexe Fragen sehr konstruktiv und zielführend zu lösen. Die Überleitung zum TVöD erfolgt unter der Voraussetzung, dass keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Überleitung finanziell benachteiligt wird. Die Rückkehr in den Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes macht es unserem Haus möglich, attraktive Arbeitsverhältnisse zu bieten.“

Die Stiftungsverwaltung Freiburg zählt zu den großen Trägern der Altenpflege sowie der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg. ver.di hatte im Jahr 2014 erstmals einen Haustarifvertrag mit der Stiftungsverwaltung abgeschlossen. Mit der nun erzielten Einigung kehrt die Stiftungsverwaltung zum 1. April 2027 wieder vollständig in den Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes zurück. Zu diesem Zeitpunkt wird sie zudem wieder mit Vollmitgliedschaft dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg beitreten.

„Gerade in der Altenpflege, der Jugendhilfe und der sozialen Arbeit brauchen wir gute und verlässliche Arbeitsbedingungen“, erklärt Michael Herbstritt, Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Südbaden Schwarzwald. „Die vollständige Rückkehr in den TVöD ist deshalb ein starkes Signal: Tarifbindung stärkt die Beschäftigten, verbessert die Attraktivität sozialer Berufe und schafft faire Bedingungen in einem Bereich, der für Freiburg unverzichtbar ist.“

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